Liefer- und Zahlungsbedingungender Fristads Austria GmbH
Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Fristads Austria GmbH
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Rechtsgeschäfte zwischen Fristads Kansas Austria GmbH („Fristads“)
und Kunden von Fristads und zwar für die Lieferung von Waren und
sinngemäß auch für die Erbringung von Leistungen. Abweichungen von diesen
Bedingungen sind nur bei schriftlicher Anerkennung durch Fristads
wirksam.
2. Angebot
2.1. Angebote von Fristads gelten als freibleibend. Sämtliche Angebots- und
Prospektunterlagen dürfen ohne Zustimmung von Fristads weder ver-
vielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zu-
rückgefordert werden und sind an Fristads unverzüglich zurückzustel-
len, wenn die Bestellung anderweitig erteilt wird.
2.2. Zeichnungen, Maße, Abbildungen, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur
als Annäherungswert zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigen-
schaften dar.
3. Vertragsabschluss
3.1. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn Fristads nach Erhalt der Bestel-
lung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesandt hat.
3.2. Die in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sowie
sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen sind nur maßgeblich, wenn in
der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
3.3. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
3.4. Bestellungen werden von Fristads nur bearbeitet, wenn bestellte Artikel
mit der aktuellen Artikel-, Farb- und Größenbezeichnung angegeben werden.
4. Preise
4.1. Die Preise sind empfohlene, nicht kartellierte Verkaufspreise. Mehrwertsteuer
und andere gesetzliche Abgaben sowie Transportkosten und Transportversi-
cherung werden dem Kunden entsprechend berechnet. Die Transportpauscha-
le bei Kleinaufträgen bis zu einem Netto-Bestellwert von € 350,00 beträgt
€ 15,00 exklusive Mehrwertsteuer, bei Aufträgen ab einem Netto-Bestellwert
von € 350,00 werden von Fristads keine Transportkosten verrechnet.
4.2. Die Preise werden individuell nach Umsatzgröße bzw. nach vereinbarten
Umsatzzielen festgelegt. Fristads behält sich das Recht vor, bei Nicht-
erreichung der vereinbarten Umsatzziele die eingeräumten Preisnachlässe
nachzuverrechnen.
4.3. Sonderrabatte müssen in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche
angeführt sein und können vom Kunden nicht im Nachhinein geltend gemacht
werden.
4.4. Sonderaktionen, die von Fristads angeboten werden, gelten im
angegebenen Zeitraum und nur solange der Vorrat reicht. Kunde muss bei
diesbezüglichen Bestellungen die angegebenen Bestellcodes ausdrücklich an-
führen.
5. Lieferung
5.1. Die Auslieferung erfolgt im Regelfall nach erfolgter Auftragsbestätigung binnen
2 Werktagen vom Zentrallager aus. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kun-
den. In Auftragsbestätigungen aufgenommene Ausliefertermine sind stets un-
verbindlich.
5.2. Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie
beispielsweise Fälle höherer Gewalt, eintreten, die die Einhaltung der verein-
barten Lieferfrist behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer die-
ser Umstände; auch wenn diese Umstände bei Zulieferanten eintreten.
5.3. Für gewünschte Expressaufträge wird in jedem Fall ein Expresskostenzuschlag
von € 16 verrechnet, plus die abhängig vom Gewicht anfallenden Express
Transportkosten.
5.4. Mustersendungen werden mit Abzug eines 30 %-igen Musterrabattes Portofrei
geliefert und mit einem Zahlungsziel von 4 Wochen verrechnet. Musterbestel-
lungen müssen vom Kunden eindeutig als solche gekennzeichnet sein. Werden
Muster innerhalb von 4 Wochen retourniert und sind die Artikel als Muster bei
der Rücksendung gekennzeichnet, erhält der Kunde nach Prüfung der Rück-
sendung eine Gutschrift, sofern die Mustersendung sich in einem unbeschädig-
ten Zustand befindet, der einen Widerverkauf zulässt.
6. Gefahrenübergang/Erfüllungsort/Zahlung
6.1. Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden, an den
Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von Fristads
benannt sind, auf den Kunden über.
6.2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und
Übereinstimmung laut Rechnung zu prüfen. Unterbleibt eine Rüge, so gilt die
Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um
einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
6.3. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes
nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung
der Abnahme.
6.4. Zahlungen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
Eingeräumte Skonti, Rabatte oder Boni sind mit der termingerechten Leistung der vollstän-
digen Zahlung bedingt.
Jeder Zahlung des Kunden hat ein Zahlungsaviso voranzugehen. Fristads Kan-
sas ordnet jede Zahlung grundsätzlich diesem Zahlungsaviso zu.
Erhält Fristads kein Zahlungsaviso werden fällige Rechnungen automa-
tisch angemahnt.
6.5. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. sowie
Inkassospesen und durch den Zahlungsverzug angefallene Rechtsanwaltskos-
ten in Rechnung gestellt, die sofort fällig sind.
6.6. Eine allfällige Annahme von Schecks oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungs-
halber. Alle damit im Zusammenhang stehenden Zinsen und Spesen (wie zum
Beispiel Einziehung- und Diskontspesen) gehen zu Lasten des Kunden.
6.7. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder
sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
Es ist somit keine „Kürzung“ einer ausgestellten Rechnung zulässig.
6.8. Fristads behält sich ausdrücklich vor, die Zahlungsweise auf „Voraus-
kassa“ umzustellen.
6.9. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus Verträgen zwischen der Fristads
und dem Kunden ist Salzburg.
7. Eigentumsvorbehalt
Fristads behält sich das Eigentum an sämtlichen von Fristads
gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zu-
züglich Zinsen und Kosten vor.
8. Gewährleistung und Einstehen für Mängel
8.1. Fristads ist bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen
verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden die Funktions-
fähigkeit beeinträchtigenden Mangel, der auf einem Fehler der Konstruktion,
des Materials oder der Ausführung beruht und der im Zeitpunkt der Übergabe
besteht, zu beheben. Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften
und schriftlichen oder mündlichen Äußerungen, die nicht in den Vertrag aufge-
nommen worden sind, können keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet
werden. Vom Hersteller gewährte Garantien und Gewährleistungen müssen im
Vertrag separat vereinbart werden.
8.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit nicht für einzelne Lieferge-
genstände besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind. Der Lauf der
Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges ge-
mäß Punkt 6.1.
8.3. Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, daß der Kunde die aufgetretenen
Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt und nachgewiesen hat. Bei Vorliegen
eines gewährleistungspflichtigen Mangels gemäß Punkt 8.2. hat Fristads Kan-
sas nach seiner Wahl am Erfüllungsort die mangelhafte Leistung bzw. den
mangelhaften Teil nachzubessern oder sich zwecks Verbesserung zusenden zu
lassen oder eine angemessene Preisminderung vorzunehmen.
8.4. Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten
(zum Beispiel für Ein- und Ausbau, Transport, Entsorgung, Fahrt- und Wegzeit)
gehen zu Lasten des Kunden. Für Gewährleistungsarbeiten beim Kunden sind
die erforderlichen Hilfskräfte, Kleinmaterialen usw. unentgeltlich beizustellen.
Ersetzte Teile werden Eigentum von Fristads .
8.5. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von
Fristads bewirkter Anordnung und Montage ungenügender Benüt-
zungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile die von Fristads an-
gegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung, insbesondere
bei Nichtbeachtung der Waschanleitung und Verwendung ungeeigneter Be-
triebsmaterialen entstehen; dies gilt ebenso bei Mängel, die auf vom Kunden
beigestelltes Material zurückzuführen sind. Fristads haftet auch nicht
für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, eigenmächtiger Änderungen
auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse
zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von
Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Bei Verkauf gebrauchter
Waren übernimmt Fristads keine Gewähr.
8.6. Warenrücksendungen, denen keine Reklamation zugrunde liegt, können nur
mit vorheriger Zustimmung von Fristads und unter Abzug einer 38 %-
igen Manipulationsgebühr akzeptiert werden. Bei Akzeptanz der Anfrage sen-
det Fristads einen Retourenschein, der der Rücksendung beigelegt
werden muss. Jede nicht angefragte Rücksendung wird unverzüglich und un-
bearbeitet an den Kunden (Absender) retourniert.
Warenrücksendungen werden von Fristads nur angenommen, wenn
der Zustand der Ware einen Widerkauf zulässt. Die Ware muss Original ver-
packt sein und darf keine Verschmutzungen und/oder Beschädigungen aufwei-
sen. Ebenso muss ich der Original Barcode auf der Verpackung befinden; die
Verpackung muss frei von Preisauszeichnungen sein.
9. Datenschutz
9.1. Die Daten des Kunden (Name, Adresse, Bestelldaten) aus dem jeweiligen
Geschäftsfall werden grundsätzlich nur zu Zwecken der Abwicklung des Ver-
trages, insbesonders zu Verwaltungs- und Verrechnungszwecken, automa-
tionsunterstützt verarbeitet. Aus technischen Gründen kann es erforderlich
sein, dass die Daten des Kunden auf dem Server eines Dritten gespeichert
werden, wozu der Kunde ausdrücklich zustimmt. Eine sonstige Übermittlung
der Daten des Kunden erfolgt grundsätzlich nur im Rahmen der Abwicklung
der vom Kunde gewählten Zahlungsart mit der Bank bzw. dem Zahlungs- oder
Kreditkarteninstitut des Kunden oder zu Zwecken der Durchführung des jewei-
ligen Vertrags (zum Beispiel an Erfüllungsgehilfen von Fristads ).
9.2. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass ihn Fristads
oder auch Vertragspartner von Fristads Informationen über Waren o-
der Leistungen schriftlich oder per E-Mail zusenden oder ihn in sonstiger Weise
(zum Beispiel per Telefon) kontaktieren dürfen. Eine solche Zustimmung kann
jederzeit schriftlich oder per E-Mail widerrufen werden.
10. Rücktritt vom Vertrag
10.1. Voraussetzung für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist, sofern keine
spezielle Regelung getroffen wurde und kein Vertrag im elektronischen Ge-
schäftsverkehr (Fernabsatzgeschäft) vorliegt, ein Lieferverzug, der auf grobes
Verschulden von Fristads zurückzuführen ist, sowie der erfolglose Ab-
lauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels einge-
schriebenen Briefes geltend zu machen.
10.2. Unabhängig von sonstigen Rechten ist Fristads berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten,
a) wenn die Ausführung der Leistung bzw. der Beginn oder die Weiterführung
der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder
trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,
b) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden
sind und dieser auf Begehren von Fristads weder Vorauszahlung
leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt.
10.3. Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von Fristads , einschließlich
vorprozessualer Kosten, sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistun-
gen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt
auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Kunden noch nicht übernommen
wurde sowie für von Fristads erbrachte Vorbereitungshandlungen.
Fristads steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung be-
reits gelieferter Gegenstände zu verlangen.
11. Haftung
11.1. Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Fristads
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungs-
begrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von
Fristads gilt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung von
Fristads nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Kunde hat das Vorlie-
gen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz jedenfalls zu beweisen. Die Haf-
tung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögens-
schäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus An-
sprüchen Dritter gegenüber dem Kunden sind ausgeschlossen.
11.2. Ansprüche des Kunden sind insbesonders ausgeschlossen, wenn Fehler auf
a) unsachgemäße Behandlung der Ware,
b) unsachgemäße Installation oder
c) die Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung durch den Kunden zurückzu-
führen sind.
11.3. Fristads haftet für Personenschäden im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen. Die Haftung für sonstige Schäden ist auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit von Fristads oder ihren Erfüllungsgehilfen beschränkt.
Davon unberührt bleibt die Haftung von Fristads nach dem Produkthaf-
tungsgesetz. Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, ist weiters jede Haftung
von Fristads für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungsschä-
den, Informations- bzw. Datenverlust oder sonstige Folgeschäden ausdrücklich
ausgeschlossen.
12. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht
12.1. Wird eine Ware von Fristads aufgrund von Konstruktionsangaben,
Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden angefertigt,
hat der Kunde Fristads bei allfälligen Verletzungen von Schutzrechten
schad- und klaglos zu halten.
12.2. Ausführungsunterlagen wie zum Beispiel Pläne, Skizzen und sonstige techni-
sche Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen
und dergleichen stets geistiges Eigentum von Fristads und unterliegen
den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung,
Nachahmung, Wettbewerb usw. Etwaige eingeräumte Nutzungsrechte von Lo-
gos, URL Adressen, Bilder, Grafiken usw. können jederzeit, ohne Angaben von
Gründen, durch Fristads einseitig wiederrufen werden.
13. Allgemeines
Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bestimmung unwirk-
sam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht be-
rührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestreb-
ten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.
14. Gerichtsstand und Recht
Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten - ein-
schließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich
zuständige Gericht für die Stadt Salzburg ausschließlich zuständig. Der Vertrag
unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Weiterverweisungs-
normen. Die Anwendung des UNICTRAL-Übereinkommens der Vereinten Nati-
onen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
15. Outdoor Bekleidung
Die Outdoor Bekleidung ist nicht Teil der Fristads und Kansas Workwear Linie.
Die Outdoor Bekleidung ist nicht Teil der Fristads und Kansas Workwear Linie.
Sie hält nicht denselben Anforderungen stand und wurde dafür auch nicht entwickelt.
Diese Bekleidung ist nicht Industriewäsche geeignet, bitte beachten Sie die
Pflegeanleitung im inneren des Produkts. Die Outdoor Bekleidung ist von
Punkt 10. Rücktritt vom Vertrag ausgenommen. Sie kann nicht retourniert
werden.
Ausgabe
Dezember 2022